Diese Anweisung gilt fr die UN-Nummern 3556, 3557 und 3558.

Das Fahrzeug muss in einer widerstandsfhigen, starren Auenverpackung gesichert sein, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt ist und hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtigten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweist. Sie muss so gebaut sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebsetzung whrend der Befrderung verhindert wird. Die Verpackungen mssen den Vorschriften in 4.1.1.3 nicht entsprechen. Das Fahrzeug muss durch Mittel gesichert werden, die geeignet sind, das Fahrzeug in der Auenverpackung so zu fixieren, dass Bewegungen whrend der Befrderung, die zu einer Vernderung der Ausrichtung oder zu einer Beschdigung der Batterie im Fahrzeug fhren, verhindert werden.

Bei Fahrzeugen, die in einer Verpackung befrdert werden, drfen einige Teile des Fahrzeugs mit Ausnahme der Batterie vom Rahmen abgebaut sein, damit sie in die Verpackung passen.

Bemerkung: Die Verpackungen drfen eine Nettomasse von 400 kg berschreiten (siehe 4.1.3.3).

Fahrzeuge mit einer Einzel-Nettomasse von 30 kg oder mehr drfen

a) in Verschlgen verladen oder auf Paletten befestigt sein,

b) unverpackt befrdert werden, vorausgesetzt, das Fahrzeug kann whrend der Befrderung ohne zustzliche Halterungen aufrecht stehen bleiben und das Fahrzeug bietet einen ausreichenden Schutz fr die Batterie, so dass die Batterie nicht beschdigt werden kann, oder

c) wenn sie whrend der Befrderung umkippen knnen (z. B. Motorrder), unverpackt in einer Gterbefrderungseinheit befrdert werden, die mit Mitteln zur Verhinderung eines Umkippens whrend der Befrderung, wie Verstrebungen, Rahmen oder Gestellen, ausgestattet ist.